Brandschutzunterweisung: gut geschult im Ernstfall richtig reagieren
Brandschutzunterweisung: Pflicht für jeden Unternehmer.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz »ArbSchG §10, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift »BGV/GUV-V A1 §22, Abs. 2 sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten »ASR A2.2 ist eine Brandschutzunterweisung in allen Unternehmen vorgeschrieben. Und zwar regelmäßig. Die Unterweisung für den Brandschutz muss regelmäßig durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden.
Inhouse-Seminar vom Brandschutzexperten
Minimaler Aufwand. Maximaler Sicherheit.
Sie als Unternehmer tragen die Verantwortung für die Brandschutzunterweisung. Selber durchführen müssen Sie sie aber nicht. Sie können diese Aufgabe auch delegieren. Am besten an einen externen Brandschutzexperten wie Feuerschutz Bockel. Das spart zum einen teure Personalressourcen und gibt zum anderen ein Höchstmaß an Sicherheit.
Löschübung, Verhaltens- und Sicherheitstraining
Ihre Mitarbeiter lernen unter Anleitung unseres erfahrenen Referenten unter anderem
- welche Brandgefahren es in Ihrem Betrieb gibt
- den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
- alles über Brandklassen und Brandbekämpfung
- das richtige Verhalten im Falles ein Brandes
- was bei der ersten Brandbekämpfung zu beachten ist
- und wie Personen schnell und sicher evakuiert werden
Abgerundet wird die praxisorientierte Unterweisung
- durch die Simulation unterschiedlicher Brandsituationen mit dem Firetrainer
- sowie durch praktische Löschübungen mit diversen Feuerlöschern verschiedener Brandklassen
Wir führen die Brandschutzunterweisung auch gerne in Ihrem Betrieb durch. Anschaulich, kompetent und ganz individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern ausführlich.