Brandschutzbeauftragter: Bestellen Sie den Profi!
Brandschutzbeauftragter: Wann ist er erforderlich?
„Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.“ So lautet die Definition bei Wikipedia. Was genau ist damit gemeint? Ist jeder Unternehmer verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu stellen?
Nein, gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu nicht. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen ist vielmehr ist von folgenden Faktoren abhängig:
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?
Weitere detaillierte Informationen zu den Aufgaben, der Qualifikation, der Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten finden Sie in der Publikation der »Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Brandschutzbeauftragter: intern benennen oder extern bestellen?
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind somit vielfältig und verantwortungsvoll. Die Entscheidung und damit letztendlich die Verantwortung für die getroffenen Maßnahmen verbleibt aber Ihnen, dem Arbeitgeber.
Ob Sie einen Mitarbeiter gezielt ausbilden und zum Brandschutzbeauftragten benennen oder einen routinierten externen Brandschutzexperten bestellen ist Ihnen überlassen.
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
Minimieren Sie Ihr Risiko, indem Sie uns die Verantwortung übertragen. Wir beraten Sie fachkundig und unterstützen Sie bei der rechtsicheren Umsetzung aller Brandschutzvorschriften. Rufen Sie uns jetzt an.