Sachkundige Wartung von Brandschutztüren und Brandschutztoren
Im Notfall muss das Übergreifen des Brandes von einem Gebäudeteil auf den anderen in wenigen Sekunden unterbunden werden. Deshalb werden Gebäude in sogenannte Brandabschnitte eingeteilt und mit einem Feuerabschluss gesichert. Selbstschließende Brandschutztüren (Feuerschutztüren) und Brandschutztore stellen einen solchen Feuerabschluss dar. Im baulichen Brandschutz spricht man daher von »Bauabschottung.
Brandschutztüren: Abschirmen und Flucht sichern.
Feuerschutztüren vermeiden zum einen das Ausbreiten von Feuer und Rauch und gewährleisten zum anderen die schnelle Flucht. Deshalb sind sie nur nach außen, also in Fluchtrichtung zu öffnen. Rauchschutztüren müssen entweder generell geschlossen sein oder durch eine »Feststellanlage gesichert werden.
Jährliche Wartung durch einen zertifizierten Sachkundigen
Brandschutztüren und Brandschutztore müssen im Ernstfall einwandfrei funktionieren.
Sie sind daher nach
- ASR A1.7 Absatz 10.2,
- DIN 14677,
- den Unfallverhütungsvorschriften
- sowie den DIBt-Richtlinien
jährlich von einem zertifizierten Sachkundigen zu warten.
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