Brandschutzbeauftragter: Bestellen Sie den Profi!

Brandschutzbeauftragter: Wann ist er erforderlich?

„Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.“ So lautet die Definition bei Wikipedia. Was genau ist damit gemeint? Ist jeder Unternehmer verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu stellen?

Nein, gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu nicht. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen ist vielmehr ist von folgenden Faktoren abhängig:

  •  länderspezifische, behördliche Auflagen 
  •  baurechtliche Verordnungen 
  •  spezielle Versicherungsrichtlinien 
  •  der Größe Ihres Unternehmens 
  •  der Anzahl Ihrer Mitarbeiter 
  •  und dem individuellen Gefährdungspotenzial 

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

  • Beratung der Geschäftsleitung in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
  • Erstellen der Brandschutzordnung gem. DIN 14096 (Teil A, B und C) ASR A2.2
  • Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen gem. ASR A2.2
  • Regelmäßige Begehung des Betriebes, sowie allen zugehörigen Betriebsteilen
  • Kontrolle von »Flucht- & Rettungswegplänen, Alarmplänen etc. auf deren Aktualität 
  •  »Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscher, Wandhydranten etc.
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Rettungswege
  • Kontrolle der regelmäßigen Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Überwachung von angewiesenen Mängelbeseitigungen

Weitere detaillierte Informationen zu den Aufgaben, der Qualifikation, der Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten finden Sie in der Publikation der »Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Brandschutzbeauftragter: intern benennen oder extern bestellen?

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind somit vielfältig und verantwortungsvoll. Die Entscheidung und damit letztendlich die Verantwortung für die getroffenen Maßnahmen verbleibt aber Ihnen, dem Arbeitgeber.

Ob Sie einen Mitarbeiter gezielt ausbilden und zum Brandschutzbeauftragten benennen oder einen routinierten externen Brandschutzexperten bestellen ist Ihnen überlassen.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

  • keine Ausbildungskosten
  • keine jährlich anfallenden Fortbildungskosten
  • keine Personalzusatzkosten (Vertretungsregelung)
  • keine fachfremden Arbeiten für eigene Mitarbeiter
  • keine zeitaufwändigen internen Absprachen und Meetings
  • keine gefährliche Routine (Objektiver Blick auf das Unternehmen)

Minimieren Sie Ihr Risiko, indem Sie uns die Verantwortung übertragen. Wir beraten Sie fachkundig und unterstützen Sie bei der rechtsicheren Umsetzung aller Brandschutzvorschriften. Rufen Sie uns jetzt an.